Podologe/-in
Die Podologie bezeichnet die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Podologiefachleute kümmern sich um die Erhaltung der Fußgesundheit.
Bei Fußproblemen führen sie Behandlungen selbstständig durch.
Dabei wählen sie geeignete Verfahren aus und wenden anerkannte Hygieneregeln an.
Wenn sie bei Patienten krankhafte Veränderungen am Fuß oder Krankheitssymptome bemerken, müssen sie entscheiden, ob ärztliche Abklärung erforderlich ist. Podologie oder medizinische Fußpflege umfasst auch gebotene fußpflegerische Behandlungen – z. B. in Zusammenhang mit Diabetes-Erkrankungen – entweder auf ärztliche Veranlassung oder unter ärztlicher Anleitung. Oft fungieren sie auch
als Mittler zwischen Patienten, Ärzten, Orthopädieschuhmachern und Physiotherapeuten.
Podologinnen und Podologen arbeiten vor allem
- in Fußpflegepraxen,
- Fußpflegestudios und
- Fußambulanzen.
Sie können jedoch auch in
- Arztpraxen,
- Kur- und Wellnesseinrichtungen,
- Einrichtungen der Rehabilitation oder in
- Lang- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen der Altenhilfe
fußpflegerische Behandlungen durchführen.
Häufig suchen sie ihre Kunden bzw. Patienten auch zu Hause auf.
Ausbildung und Abschluss
Die Ausbildung zur Podologin / zum Podologen ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung, die zwei Jahre in Vollzeit in Anspruch nimmt und mit einer Staatlichen Prüfung endet.
Sie umfasst
- 2000 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie
- 1000 Stunden praktische Ausbildung
Davon sind mindestens 280 Stunden in einem unter ärztlicher Anleitung stehenden Praktikum in internistischen, dermatologischen und orthopädischen Kliniken oder in entsprechenden Ambulanzen abzuleisten.
Weitere Ausbildungsinhalte vergleiche: berufenet.arbeitsamt.de
Die Abschlussprüfung besteht aus einer
- schriftlichen,
- einer praktischen
- und einer mündlichen Prüfung.
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen in allen Prüfungsfächern erreicht wurden.
Die offizielle Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Podologe / Podologin.
Formale Voraussetzungen sind:
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
- Realschulabschluss,
- oder eine gleichwertige Schulbildung,
- oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert,
- oder eine nach dem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Als weitere positive Voraussetzungen gelten:
- medizinisches Interesse
- Vorliebe für den Umgang mit Menschen
- selbstständiges Arbeiten
- Neigung zum Bedienen und Beraten
- gute Beobachtungsgabe und gute "Auge-Hand-Koordination"
Ausbildungsbeginn ist jährlich Ende August.