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Elisabeth Stiftung  /  Bildungsstätte für Sozialwesen  /  Fachbereich Altenpflegehilfe  /  Übersicht


Altenpflegehilfe




Die in das erste Ausbildungsjahr der Altenpflege integrierte Ausbildung zur/m Altenpflegehelfer/in qualifiziert zur Mitwirkung bei der Betreuung,
Versorgung und Pflege älterer Menschen

Die Ausbildung befähigt dazu, insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer/s examinierten (Alten-)Pflegerin/s wahrzunehmen, sowie zur Durchführung bestimmter, von examinierten Pflegepersonen delegierter, Tätigkeiten.

Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung ist u.a. geregelt durch das Landesgesetz über Ausbildungsvergütungen in der Altenpflegehilfe vom 19. Juli 2004 und entspricht i.d.R. den Tarifen der Krankenpflegehilfe.

Frau Tholey - Martens Fachschulleiterin

Link: Flyer zur Altenpflegehilfe