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Die Ausbildung befähigt dazu, insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer/s examinierten (Alten-)Pflegerin/s wahrzunehmen, sowie zur Durchführung bestimmter, von examinierten Pflegepersonen delegierter,
Tätigkeiten.
Ausbildungsvergütung Die Ausbildungsvergütung ist u.a. geregelt durch das Landesgesetz über Ausbildungsvergütungen in der Altenpflegehilfe vom 19. Juli 2004 und entspricht i.d.R. den Tarifen der
Krankenpflegehilfe.
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