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Lernmodule
1. In den Beruf Altenpflege eintreten 2. Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen 3. Dementiell erkrankte und gerontopsychiatrisch veränderte alte Menschen pflegen
4. Anleiten, beraten und Gespräche führen 5. Alte Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen 6. Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
7. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
Dazu gehört: • Verhinderung von Komplikationen z.B. prophylaktische Maßnahmen bzgl. Thrombose. . . – Entfernen eines Kompressionsverbandes
– Entfernen von stützenden und stabilisierenden Verbänden • Physikalische Maßnahmen – Einreibungen – Medizinische Bäder – Inhalationen • Injektionen – Subkutane Injektionen von Heparin
– Insulininjektionen, wenn die als Anlage beigefügten Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind • Tropfen/Salben bzw. Spülen der Augen und Ohren – Tropfen/Salben der Augen und Ohren • Blutdruckkontrolle
• Blutzuckerkontrolle • Aufziehen von Insulin • Arzneimittelgabe und deren Überwachung,
wenn das Richten der Medikamente durch eine Pflegekraft i. S. d. § 2 Abs. 1 des Rahmenvertrages erfolgt ist
• Anziehen von Kompressionsstrümpfen • Versorgung eines suprapubischen Katheters ohne Wundversorgung • Auflegen von Kälteträgern • Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
• Versorgung bei Perkutaner endoskopischer Gastrostomie (PEG) ohne Wundversorgung
8. Anthropologisch-soziale Aspekte altenpflegerischen Handelns in religiöser Perspektive erschließen
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung (ca. 850 Stunden) in einem Alten- und Pflegeheim oder bei einem ambulanten Dienst oder in einer Einrichtung für Tages-/Nachtpflege wechselt sich in vierwöchigen Blöcken mit der Ausbildung in der
Fachschule ab. Sie umfasst entsprechend des aktuellen Lehrplans Altenpflegehilfe
1. Die Mithilfe zur Erhaltung und Förderung der eigenständigen Lebensführung des alten Menschen
2. Die sach- und fachkundliche, umfassende und geplante Pflege unter der Verantwortung einer examinierten Pflegekraft
3. Die Hilfe zur Erhaltung und Wiederherstellung der individuellen Fähigkeiten des alten Menschen
4. Die Anregung und Begleitung von Familien mit Nachbarschaftshilfen für alte Menschen; ferner die Betreuung der pflegenden Angehörigen
5. Die Pflege und Mitwirkung bei der Behandlung und der Rehabilitation kranker, pflegebedürftiger, behinderter und psychisch veränderter alter Menschen, einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen
6. Die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten
7. Die Förderung sozialer Kontakte
8. Die Gesundheitsvorsorge und Gesundheitspflege einschließlich der Grundlagen
der Ernährungsberatung
9. Die Sterbebegleitung
10. Die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, die in der Altenhilfe tätig sind
11. Die Erledigung von Verwaltungsaufgaben, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflegehilfe stehen sowie
12. Die Reflexion der eigenen persönlichen Voraussetzungen und Kompetenzen zur
Wahrnehmung des Berufes
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