Elisabeth-Stiftung







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Elisabeth Stiftung  /  Bildungsstätte für Sozialwesen  /  Fachbereich Altenpflegehilfe  /  Voraussetzungen  /  Vorraussetzungen


Voraussetzungen


 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung
(ein Zeugnis des Gesundheitsamtes über die körperliche Eignung für den angestrebten Beruf) sowie folgende Punkte:
• Vollendung des 16. Lebensjahres
• Hauptschulabschluss oder
  – Nachweis eines gleichwertigen Bildungsabschlusses
• Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch
  entsprechend der Fachschulverordnung Altenpflegehilfe vom 31. August 2004
  – eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
  – eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit (z.B. Zivildienst . . . )
oder ein
freiwilliges soziales Jahr in sozialpflegerischen Einrichtungen der Altenhilfe
oder in Krankenhäusern oder
  – der Abschluss der Berufsfachschule I (Fachrichtung Gesundheit/ Pflege) oder
  – eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
  – das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens
   einer pflegebedürftigen Person,
• Vorlage eines Ausbildungsvertrages mit einer Einrichtung der Altenhilfe
  (z.B. ambulanter Dienst oder Pflegeheim)