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Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung (ein Zeugnis des Gesundheitsamtes über die körperliche Eignung für den angestrebten Beruf) sowie folgende Punkte:
• Vollendung des 16. Lebensjahres • Hauptschulabschluss oder – Nachweis eines gleichwertigen Bildungsabschlusses • Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch
entsprechend der Fachschulverordnung Altenpflegehilfe vom 31. August 2004 – eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
– eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit (z.B. Zivildienst . . . ) oder ein freiwilliges soziales Jahr in sozialpflegerischen Einrichtungen der Altenhilfe oder in Krankenhäusern oder
– der Abschluss der Berufsfachschule I (Fachrichtung Gesundheit/ Pflege) oder – eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
– das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einer pflegebedürftigen Person, • Vorlage eines Ausbildungsvertrages mit einer Einrichtung der Altenhilfe
(z.B. ambulanter Dienst oder Pflegeheim)
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