Elisabeth-Stiftung







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Elisabeth Stiftung  /  Bildungsstätte für Sozialwesen  /  Fachschule für Altenpflege  /  Ausbildungsinhalte


Ausbildungsinhalte

Der angehende Altenpfleger erwirbt in der 3-jährigen Ausbildung fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse im Rahmen eines - wegen der integrierten Altenpflegehilfeausbildung - nach Lernmodulen strukturierten Ausbildungsprogramms. Die 18 Lernmodule hier in Rheinlandpfalz leiten sich ab aus den Lernfeldern der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrV) Vom 26. November 2002.

  1. In den Beruf Altenpflege eintreten
  2. Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
  3. Dementiell erkrankte und gerontopsychiatrisch veränderte alte Menschen pflegen
  4. Anleiten, beraten und Gespräche führen
  5. Alte Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen
  6. Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
  7. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
  8. a) Anthropologisch-soziale Aspekte altenpflegerischen Handelns in religiöser Perspektive erschließen (Evangelische Religion/Religionsgeragogik) b) Anthropologisch-soziale Aspekte altenpflegerischen Handelns in religiöser Perspektive erschließen (Katholische Religion/Religionsgeragogik)
  9. Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
  10. An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken
  11. Mit Krisen und schwierigen Situationen umgehen
  12. Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen
  13. Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
  14. Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen
  15. Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten unterstützen
  16. Die eigene Gesundheit erhalten und fördern
  17. Berufliches Selbstverständnis entwickeln

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung in einem Alten- und Pflegeheim oder bei einem ambulanten Dienst oder in einer Einrichtung für Tages-/Nachtpflege wechselt sich in vierwöchigen Blöcken mit der Ausbildung in der Fachschule ab; dabei ist durch gesetzlich vorgeschriebene Praktika gewährleistet, dass einerseits Auszubildenden, die ihre praktische Ausbildung in einem Alten- und Pflegeheim absolvieren, durch Praxiseinsätze im ambulanten Bereich auch eine Orientierung in diesen Bereich ermöglicht wird und andererseits Auszubildende aus Einrichtungen des ambulanten Dienstes Einblick in die Praxis von Alten- und Pflegeheimen erhalten.

Sie umfasst:
  1. Kennenlernen des Praxisfeldes unter Berücksichtigung institutioneller und rechtlicher Rahmenbedingungen und fachlicher Konzepte.
  2. Mitarbeiten bei der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei der medizinischen Diagnostik und Therapie im Rahmen ärztlicher Anordnungen.
  3. Übernehmen selbständiger Teilaufgaben entsprechend des Ausbildungsstandes in der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei der medizinischen Diagnostik und Therapie im Rahmen ärztlicher Anordnungen.
  4. Übernehmen selbständiger Projektaufgaben, z.B. bei der Tagesgestaltung oder bei der Gestaltung der häuslichen Pflegesituation.
  5. Selbständiges Planen, Durchführen und Reflektieren der Pflege alter Menschen einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei der medizinischen Diagnostik und Therapie im Rahmen ärztlicher Anordnungen.