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Elisabeth Stiftung
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Bildungsstätte für Sozialwesen
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Fachschule für Altenpflege
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Ausbildungsinhalte
Ausbildungsinhalte
Der angehende Altenpfleger erwirbt in der 3-jährigen Ausbildung fachtheoretische
und fachpraktische Kenntnisse im Rahmen eines - wegen der integrierten Altenpflegehilfeausbildung
- nach Lernmodulen strukturierten Ausbildungsprogramms.
Die 18 Lernmodule hier in Rheinlandpfalz leiten sich ab aus den Lernfeldern der
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers
(Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrV) Vom 26.
November 2002.
- In den Beruf Altenpflege eintreten
- Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
- Dementiell erkrankte und gerontopsychiatrisch veränderte alte Menschen pflegen
- Anleiten, beraten und Gespräche führen
- Alte Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen
- Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
- Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
- a) Anthropologisch-soziale Aspekte altenpflegerischen Handelns in religiöser
Perspektive erschließen (Evangelische Religion/Religionsgeragogik)
b) Anthropologisch-soziale Aspekte altenpflegerischen Handelns in religiöser
Perspektive erschließen (Katholische Religion/Religionsgeragogik)
- Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln
berücksichtigen
- An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken
- Mit Krisen und schwierigen Situationen umgehen
- Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen
- Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen
Handeln berücksichtigen
- Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen
- Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten
unterstützen
- Die eigene Gesundheit erhalten und fördern
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung in einem Alten- und Pflegeheim oder bei einem ambulanten
Dienst oder in einer Einrichtung für Tages-/Nachtpflege wechselt sich in vierwöchigen
Blöcken mit der Ausbildung in der Fachschule ab; dabei ist durch gesetzlich vorgeschriebene
Praktika gewährleistet, dass einerseits Auszubildenden, die ihre praktische
Ausbildung in einem Alten- und Pflegeheim absolvieren, durch Praxiseinsätze
im ambulanten Bereich auch eine Orientierung in diesen Bereich ermöglicht wird und
andererseits Auszubildende aus Einrichtungen des ambulanten Dienstes Einblick in
die Praxis von Alten- und Pflegeheimen erhalten.
Sie umfasst:
- Kennenlernen des Praxisfeldes unter Berücksichtigung institutioneller und rechtlicher
Rahmenbedingungen und fachlicher Konzepte.
- Mitarbeiten bei der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich
der Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei der medizinischen
Diagnostik und Therapie im Rahmen ärztlicher Anordnungen.
- Übernehmen selbständiger Teilaufgaben entsprechend des Ausbildungsstandes
in der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich
Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei der medizinischen Diagnostik
und Therapie im Rahmen ärztlicher Anordnungen.
- Übernehmen selbständiger Projektaufgaben, z.B. bei der Tagesgestaltung oder
bei der Gestaltung der häuslichen Pflegesituation.
- Selbständiges Planen, Durchführen und Reflektieren der Pflege alter Menschen
einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei der medizinischen
Diagnostik und Therapie im Rahmen ärztlicher Anordnungen.
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