Informationen zu §§ gesetzlichen Grundlagen
Ab 2004 erfolgt die Ausbildung nach dem neuen bundeseinheitlichen Altenpflegegesetz vom 20.11.2000.
Die Ausbildung erfolgt im Schuljahr 2003/04 entsprechend
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der neuen rheinland-pfälzische Fachschulverordnung - Altenpflege -
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den rheinland-pfälzischen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der fachpraktischen Ausbildung im Rahmen der Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpfleger oder zur staatliche anerkannten Altenpflegerin, vom 26. Juli 1991 (Gemeinsames Amtsplatt der Ministerien für Bildung und Kultur und für Wissenschaft und Weiterbildung 1991 S. 109)
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der rheinland-pfälzischen Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen vom 9. Mai 1990 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz 1990, S. 127)
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der rheinland-pfälzischen Landesverordnung über die Prüfungen an den berufsbildenden Schulen (Prüfungsordnung für die berufsbildenden Schulen) vom 5. Mai 1978 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz 1978, S. 337), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juni 1990 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz 1990, S. 230)