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Elisabeth Stiftung
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Bildungsstätte für Sozialwesen
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Fachschule für Altenpflege
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Voraussetzung
Voraussetzungen
für den Zugang zur Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des
Berufes sowie
- entweder der Realschulabschluss oder
- ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder
- eine andere abgeschlossene 10-jährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss
erweitert,
- oder der Hauptschulabschluss oder
- ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich
abgeschlossene, mind. 2-jährige Berufsausbildung oder
- die Erlaubnis als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in nachgewiesen
wird.
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