Elisabeth-Stiftung







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Elisabeth Stiftung  /  Bildungsstätte für Sozialwesen  /  Fachschule für Altenpflege  /  Voraussetzung


Voraussetzungen

für den Zugang zur Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes sowie
  • entweder der Realschulabschluss oder
    - ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder
    - eine andere abgeschlossene 10-jährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert,
  • oder der Hauptschulabschluss oder
    - ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mind. 2-jährige Berufsausbildung oder
    - die Erlaubnis als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in nachgewiesen wird.