Elisabeth-Stiftung







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Elisabeth Stiftung  /  Bildungsstätte für Sozialwesen  /  Lehranstalt für Ergotherapie  /  Information


 

Neue Regelung zur Niederlassung

In Anpassung an das EU-Recht trat am 3. April 2003 eine Änderung der Zulassungsvoraussetzungen zur Niederlassung als selbstständige/r Ergotherapeut/in  in Kraft.

Während bisher für die Niederlassung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung notwendig waren, können Ergotherapeuten nun unmittelbar nach Abschluss ihrer Ausbildung eine eigene Praxis eröffnen.

 

Weiterbildung als Fachergotherapeut/in

Mitte 2003 starten die ersten beiden Kurse zur Weiterbildung als Fachergotherapeut/in, die der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) zusammen mit der SRH Learnlife AG/private Fachhochschule Heidelberg durchführt. Die Weiterbildung dauert circa 18 Monate und wird berufsbegleitend in Form eines Kontaktstudiums absolviert, für den Zugang ist jedoch keine Hochschulreife notwendig. Die Anmeldung ist ab Februar/März 2003 möglich.