Neue Regelung zur Niederlassung
In Anpassung an das EU-Recht trat am 3. April 2003 eine Änderung
der Zulassungsvoraussetzungen zur Niederlassung als selbstständige/r
Ergotherapeut/in in Kraft.
Während bisher für die Niederlassung mindestens zwei Jahre
Berufserfahrung notwendig waren, können Ergotherapeuten nun
unmittelbar nach Abschluss ihrer Ausbildung eine eigene Praxis eröffnen.
Weiterbildung als Fachergotherapeut/in
Mitte 2003 starten die ersten beiden Kurse zur Weiterbildung als
Fachergotherapeut/in, die der Deutsche Verband der Ergotherapeuten
(DVE) zusammen mit der SRH Learnlife AG/private Fachhochschule
Heidelberg durchführt. Die Weiterbildung dauert circa 18 Monate und
wird berufsbegleitend in Form eines Kontaktstudiums absolviert, für
den Zugang ist jedoch keine Hochschulreife notwendig. Die Anmeldung
ist ab Februar/März 2003 möglich.