Die Krankenpflegeschule am DRK-Elisabeth-Krankenhaus besteht seit 1938.
Die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits-
und Krankenpfleger dauert drei Jahre, ist durch das Krankenpflegegesetz (KrpflG vom 16.07.2003) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KrpflAPrV vom 10.11.2003) geregelt und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
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